„Nix sähgt’s, bloß an Scherb’m!“
In Rotzbach ist der Teufel los. Ein unerlaubter Besucher hat sich nächtens in Everls Kammer geschlichen und bei seiner überstürzten Flucht einen Krug zerbrochen. Dabei ging nicht nur das Gefäß sondern auch die Verlobung zwischen Everl und Ruprecht, dem Nachbarssohn, zu Bruch.
Ruprecht bestreitet die Tat ebenso beharrlich wie Everl schweigt. Wer soll nun Mutter Martha’s Krug und die Ehre ihrer Tochter wieder herstellen?
Gleich am nächsten Morgen erscheint sie mit den Beteiligten und dem Corpus „delicati“ vor Gericht, wo Dorfrichter Schwarz Recht über diesen Fall sprechen soll. Doch der hat andere Sorgen: Überraschend hat sich Gerichtsrat Walter zur Revision angekündigt, und weder Akten noch der Dorfrichter selbst sind ein einem vorzeigbaren Zustand. Ist er doch gerade erst nach einer turbulenten Nacht mit tiefen Wunden aus einem Albtraum erwacht.
Schwarz zeigt wenig Ehrgeiz bei der Aufklärung des nächtlichen Vorfalls, wogegen der Gerichtsrat Walter die Verhandlung voran treibt. Wer war der unerkannte Rivale, den Ruprecht beim Everl überrascht haben will? Warum schweigt sie? Und was hat Frau Ursula wirklich gesehen?
Das komödiantische und heute bestimmt noch ernstzunehmende Stück zeigt in lustspielhafter Leichtigkeit und ausgeklügelter Dialogstruktur den Kampf der Beteiligten um Nichtwahrheit und Wahrheit, Verschleierung und Enthüllung.
Probenfotos
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